1. Geltungsbereich

Es gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste . Die laufenden Geschäftsbedingungen gelten für Ihren Vertrag mit dem Hundehotel Obermühle, Frau Magdalena Simon, (im Folgenden: Hundehotel) über die zeitweise Unterbringung und Betreuung eines Hundes und die damit verbundenen Nebenleistungen im Hundehotel. Mit der Unterzeichnung des Vertrages im eigenen Namen werden Sie unser Vertragspartner, auch wenn Sie nicht Eigentümer oder Halter des in unserer Obhut gegebenen Hundes sein sollten. Aufnahmedauer, Preis, individuelle Besonderheiten und ggf. Zusatzleistungen werden im Vertrag bestimmt.

2. Was Sie von uns erwarten können:

2.1. Obhut und Betreuung

Das Hundehotel nimmt Ihren Hund für den vereinbarten Zeitraum in Obhut. Er wird artgerecht betreut und versorgt.

2.2. Besichtigung

Der Hundebesitzer kann die Hundepension vorab nach Terminabsprache besichtigen.

2.3.Störungen / Abbruch des Aufenthalts Ihres Hundes im Hundehotel

Wir benachrichtigen Sie oder die von Ihnen zu benennende Vertrauensperson (vgl. unter Nr. 4.1) unverzüglich, wenn bei Ihrem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die vorzeitige Abholung des Hundes zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen.

3. Wozu wir nicht verpflichtet sind:

3.1. Keine Aufnahmeverpflichtung

Zum Abschluss eines Betreuungsvertrages sind wir nicht verpflichtet. Im Interesse eines gefahrlosen Betriebes des Hundehotels bleibt es uns vorbehalten, zu entscheiden, ob Ihr Hund sich mit Artgenossen verträgt und sich auch im Übrigen für einen Aufenthalt im Hundehotel eignet. Das Hundehotel kann deshalb die Aufnahme von Hunden ohne Benennung von Gründen ablehnen, auch nach vorangegangenen Aufenthalten. Der Vertrag über die Aufnahme Ihres Hundes kommt erst zustande, wenn wir Ihre Buchung bestätigt haben.

3.2. Vertrauensgrundsatz

Wir sind nicht verpflichtet, die Eigentums-, Besitz- oder Halterverhältnisse des Hundes zu klären, sondern verlassen uns auf Ihre diesbezüglichen Angaben im Anmeldebogen und die Eintragungen im Impfpass.

3.3.Haftung

Hundehotel gilt - abgesehen von Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits - auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Decken, Spielzeug, Leine etc.) .‌ Soweit die Haftung für Schadensersatzansprüche und für jeden Schadensfall entsprechend zulässig ist der Hundepension Obermühle auf  300.000,00 € beschränkt. Sie geben Ihren Hund auf eigene Gefahr in die Obhut der Hundepension. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Auseinandersetzungen. Auch insofern haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir übernehmen - unter Umständen von Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits - keine Haftung für uns in Obhut gegebener kranker Hunde und die Folgen dieser Erkrankungen. Ebenso wenig haften wir für auftretende Erkrankungen Ihres Hundes, Aktivitäten jeglicher Art, Entlaufen, Aufnahme von Fremdkörpern, Beiß- und Deckschäden oder den Tod Ihres Hundes während oder nach dem Pensionsaufenthalt.

4. Was wir von Ihnen erwarten:

4.1. Abholung des Hundes/Erreichbarkeit

Sie geben uns bei der Aufnahme des Hundes in das Hundehotel unser Anmeldeformular mit einer Adresse (E-Mail, Telefonnummer), unter der wir Sie oder eine Person Ihres Vertrauens im Bedarfsfall (vgl. z.B. oben Nr. 2.3. und unten Nr. 4.3.2. ) erreichen können. Sie versichern, den in unserem Obhut gegebenen Hund pünktlich nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung des Hundes, steht es uns frei, ihn in ein Tierheim unserer Wahl zu übergeben. Die hierdurch anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

4.2. Informationspflichten

Sie bestätigen, dass alle Informationen betreffend den in unserer Betreuung gegebenen Hund vollständig und wahrheitsgetreu sind und dass der Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt. Auf Verhaltensauffälligkeiten des Hundes müssen Sie uns hinweisen.

4.3. Krankheiten, Parasiten u.ä./Hinzuziehung eines Tierarztes

Zusätzlich berechnen wir einen Aufpreis für gegebenenfalls durch die Vorstellung des Hundes beim Tierarzt entstandenen zusätzlichen Aufwand (z.B.Transportkosten, Arbeitszeit). SIE ermächtigen uns, in Fällen der Erkrankung Ihres Hundes oder eines begründeten Verdachts auf eine solche Erkrankung, einen Tierarzt aufzusuchen. Die dabei anfallenden Kosten werden von Ihnen getragen und bei Abholung des Hundes ermöglicht. Den Verdacht auf eine Erkrankung Ihres Hundes & Sie uns vor der Aufnahme ausdrücklich bekannt geben. Führen verschwiegene Erkrankungen zu Schäden, etwa durch Verletzungen oder Ansteckung von Menschen oder Tieren, haften Sie für diese Folgen. Über erforderliche Sonderbehandlungen des Hundes erwarten wir schriftliche Angaben. Dies betrifft hauptsächlich die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. Des Weiteren muss Ihr Hund frei von Parasiten sein. Sollte er von Parasiten befallen sein und diese auf andere Hunde übertragen, haben SIE die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

4.3.1. Wir nehmen nur geimpfte und entwurmte Hunde auf und setzen eine regelmäßige Entwurmung voraus. Bei Abgabe des Hundes versichern Sie uns, dass der Hund über einen geltenden, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Dazu gehören insbesondere Impfungen gegen Staube, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als 3 Jahre und mindestens 4 Wochen alt sind. Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen Notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird während der Aufenthaltsdauer in der Hundepension Obermühle hinterlegt. Besitzt der in der Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel Obermühle berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen von einem Tierarzt nachholen zu lassen.
Eine Nachimpfung ist von Ihnen zu erstatten.


4.3.2. Wir versuchen uns soweit möglich mit Ihnen oder der von Ihnen benannten Vertrauensperson (vgl. oben Nr. 4.1.) vorher abzustimmen. Sollte der Hund so schwer erkranken oder verletzt sein, dass er nach tierärztlichem Rat eingeschläfert werden sollte, werden wir nach Möglichkeit versuchen, rechtzeitig Ihre Entscheidung einzuholen. Ist dies nicht möglich, so legen Sie die Entscheidung in das pflichtgemäße Ermessen des Tierarztes.

4.4. Läufigkeit

Sie müssen uns darüber informieren, wenn Ihre Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts läufig wird. Wird uns dies verschwiegen, können wir für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernehmen. Zudem sind wir berechtigt, für den zusätzlichen Aufwand, insbesondere für eventuell notwendige Sonderreinigungen, einen Aufpreis pro Tag mit aktuell 5€ / Tag zu berechnen.

4.5. Sauberkeit

Bei Unsauberkeit während des Aufenthalts, aus welchen Gründen auch immer, müssen wir für die Reinigung einen Aufpreis berechnen.

Dieser beträgt aktuell 5€ / Tag.

4.6. Futter

Das Futter für Ihren Hund bringen Sie selbst mit. Sollte es nicht ausreichen, so berechnen wir für die ergänzende Beschaffung einen Aufschlag.

4.7. Tierhalterhaftpflicht

Bei allen in unserer Betreuung gegebenen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe des Hundes zu hinterlegen. Sie tragen die für Schäden, die Kosten Ihres Hundes verursacht, auch sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ausgenommen sind Schäden, die wir selbst durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben.

5. Zahlungsmodalitäten

Sie sind verpflichtet, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis zu bezahlen.

Der Hundepensionspreis wird nach Absprache im Voraus oder bei Abholung in bar oder per Überweisung auf das im Pensionsvertrag angegebene Konto entrichtet.

Zusätzlich entstandene Leistungen wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtzahlung behält sich die Hundepension Obermühle das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis Sie den festgelegten Preis bezahlt haben. Dadurch entstehende Mehrkosten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen.

Zusätzlich entstandene Leistungen wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtzahlung behält sich die Hundepension Obermühle das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis Sie den festgelegten Preis bezahlt haben. Dadurch entstehende Mehrkosten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen.

6. Stornierung

Ihre Reservierung ist sowohl für Sie als auch für uns verbindlich. Bei einer Stornierung durch Sie sind folgende Stornierungsgebühren als Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

Ab einer Reservierung/Buchung von 7 Tagen gilt:

  • ab 3 Wochen vor Beginn 20% des Gesamtbetrages
  • ab 2 Wochen vorher 50% des Gesamtbetrages
  • ab 3 Tage vorher den Gesamtbetrag

7. Sachkundenachweis / Abweichung dieser AGB in Ihrem Vertrag

Magdalena Simon ist im Besitz eines Sachkundenachweises für das Führen einer Hundepension nach § 11 Tierschutzgesetz.

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars akzeptieren SIE die ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hundehotels Obermühle.